Bild 1 im Slider: Ein Blinder arbeitet im Büro an einem Computer. Bild 2 im Slider: Eine Frau und ein Mann sitzen an einem Tisch und arbeiten an zwei Computern. Der Mann sitzt in einem Rollstuhl und ist sehbehindert. Bild 3 im Slider: Ein Accessibility-Test mit dem Test-Toll Wave. Bild 4 im Slider: Zwei Personen sitzen an einem Tisch und arbeiten zusammen. Bild 5 im Slider: Ein junnger und ein älterer Mann sitzen in einer Wohnung am Fenster an einem Tisch an zwei Computern. Der ältere Herr sitzt in einem Rollstuhl. Bild 6 im Slider: Ein aufgeklappter Laptop in Nahansicht. Bild 7 im Slider: Ein blinder Mann arbeitet bei sich zuhause an einem Computer. Das Bild 1 im Slider wiederholt sich. Das Bild 2 im Slider wiederholt sich. Das Bild 3 im Slider wiederholt sich. Das Bild 4 im Slider wiederholt sich. Das Bild 5 im Slider wiederholt sich. Das Bild 6 im Slider wiederholt sich. Das Bild 7 im Slider wiederholt sich.

Gewinnen Sie durch barrierefreie Angebote neue Kunden!

Inklusive digitale Lösungen, die von Anfang an überzeugen – dank Empathie und der frühzeitigen Einbeziehung der Zielgruppe.

Unsere Leistungen

Accessibility Checks

Schnelle Bestandsaufnahmen oder detaillierte Audits, die den Handlungsbedarf aufzeigen.

Gestaltung & Umsetzung von Websites

Nutzerzentrierte Konzepte und WCAG-konforme technische Lösungen.

Nutzerforschung & Testing

Echte Einbindung der Zielgruppen für eine bedarfsgerechte Accessibility.

Workshops & Schulungen

Individuelle Schulungen und Zertifizierungsbegleitung – praxisnah und kompetent.

Vollständige Leistungsübersicht

Barrierefreie Websites in der Schweiz

Bereits seit 2004 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Danach müssen Internetangebote des Gemeinwesen (Bund, Kantone, Städte und alle öffentlichen Einrichtungen sowie konzessionierte Unternehmen, wie Verkehrsbetriebe, Schulen und Blibothekten) so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen diese barrierefrei nutzen können. Aber auch Schweizer Unternehmen sind gut beraten, ihre Websites barrierefrei anzubieten. Sie erweitern damit ihre Zielgruppe und erhöhen die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Darüber hinaus ist dies ab Juni 2025 für alle Schweizer Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten, gesetzlich vorgeschrieben. Abmahnungen und Bussen können bei Nichteinhaltung geltend gemacht werden.

Barrierefreiheit bringt Vorteile - nicht nur für die Nutzer

Aber nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sollte Unternehmen in der Schweiz dazu motivieren, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, sondern auch Empathie und Verständnis für die Bedürfnisse der eigenen Kunden.

Denn auch Menschen ohne Einschränkungen profitieren von barrierefreien Angeboten, da die Barrieren bei der Nutzung von Webseiten vielfältig sein können. So beeinträchtigen beispielsweise Spiegelungen und direkte Sonneneinstrahlung die visuelle Wahrnehmung erheblich. Auch eine unnötig komplexe und unübersichtliche Menüführung mindert die Benutzerfreundlichkeit und damit die Zufriedenheit und führt zum Verlust von potenziellen Kunden und Umsatz.

Last but not least

Barrierefreie Websites geniessen eine wesentliche höhere Sichtbarkeit, weil viele Massnahmen (Alt-Texte, strukturierte Überschriften, korrekt beschriftete Funktionselemente) gleichzeitig sehr suchmaschinenfreundlich sind und die Verweildauer der Nutzer auf den Webseiten erhöht. Google honoriert diese Anstrengungen mit einen besseren Ranking.

Es gibt also viele Gründe, die für barrierefreie Angebote sprechen. Insofern sollte Barrierefreiheit auch für Ihr Unternehmen ein fester Bestandteil Ihrer Kommunikationsstrategie werden.

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